Zuständigkeiten und Kontaktadressen Niedersachsen
Nichtbundeseigene Eisenbahnen mit Sitz in Niedersachsen
nicht-öffentliche Eisenbahnen – Werksbahnen:
♦ Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ⇒ LEA
♦ Planfeststellungsbehörde ⇒ Landkreis bzw. kreisfreie Stadt
Eisenbahnverkehrsunternehmen, die eine Sicherheitsbescheinigung benötigen (übergeordnetes Netz):
♦ Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ⇒ Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
♦ Unternehmensgenehmigung (§ 6 AEG) ⇒ Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung (Referat 44)
öffentliche Eisenbahnverkehrs- / infrastrukturunternehmen,
die nicht zum übergeordneten Netz zählen
♦ Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ⇒ LEA
♦ Planfeststellungsbehörde ⇒ Nds. Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr
♦ Unternehmensgenehmigung (§ 6 AEG) ⇒ Nds. Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (Referat 44)
Straßenbahnen und Seilbahnen mit Sitz in Niedersachsen
Straßenbahnen
♦ Genehmigungs-, Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde ⇒ LEA
♦ Planfeststellungsbehörde ⇒ Nds. Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr
Seilbahnen
♦ Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ⇒ LEA
♦ Planfeststellungsbehörde ⇒ Nds. Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr
Kontaktadressen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ‑ Referat 44 Schiene ÖPNV ‑ Postfach 101, 30001 Hannover
Internet: https://www.mw.niedersachsen.de
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ‑ Dez. 51 ‑ Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover
Internet: https://www.strassenbau.niedersachsen.de
Planfeststellungsbehörden (nicht-öffentliche Eisenbahninfrastruktur) Landkreise und kreisfreie Städte
Internet: https://www.mi.niedersachsen.de