Unsere Ziele
Oberstes Ziel ist, das von dem Bahnbetrieb der jeweiligen Infrastruktur, den Fahrzeugen oder den Anlagen keine Gefahr für die Sicherheit von Personen und Eigentum ausgeht.
Gesetzlicher Rahmen
Die Gesetze, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen im Bahnwesen stellen die minimal zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen dar. Soweit gesetzliche Sicherheitsvorgaben fehlen oder die Sicherheitsvorschriften dies verlangen, gelten die anerkannten Regeln der Technik. Danach tragen die Unternehmen die Verantwortung für die vorschriftsgemäße Herstellung, den sicheren Betrieb und die Instandhaltung
ihrer Infrastruktur und ihrer Fahrzeuge gemäß ihrer Sicherheitspflichten.
Für die LEA steht dabei vorrangig die Sicherheit der zu befördernden Menschen im Mittelpunkt. Ziel ist es, die Unternehmen bei der Wahrnehmung ihrer Sicherheitsverantwortung regelmäßig dahingehend zu beaufsichtigen, das von der jeweiligen Infrastruktur, den Fahrzeugen oder den Anlagen keine Gefahr für die Sicherheit von Personen und Eigentum ausgeht.
Der Betrieb von Bahnen ist mit Risiken verbunden. Wie überall im Bereich der Technik verbleiben Restrisiken; die LEA akzeptiert diese nur, wenn sie nach bestem Wissen vertretbar sind und mit verhältnismäßigem Aufwand nicht beseitigt werden können. Bei Zielkonflikten, zum Beispiel zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit, räumt die LEA der Sicherheit den höchsten Stellenwert ein. Als Beispiel sei die Sicherheit an Bahnübergängen angeführt; hier wirkt die LEA bei den NE in Niedersachsen kontinuierlich darauf hin, dass nicht-technisch und nur durch Übersicht auf die Bahnstrecke gesicherte Bahnübergänge über dieses notwendige Mindestmaß an Sicherung hinaus höherwertig mit einer technischen Sicherung durch Lichtzeichen und Halbschranken ausgestattet werden.