Eisenbahnen sind sehr sichere Verkehrsmittel. Aufgabe der LEA ist es, die nichtbundeseigenen Eisenbahnen und Schienenfahrzeughalter in Niedersachsen, die für die vorschriftsgemäße Erstellung, den sicheren Betrieb und die Instandhaltung ihrer Anlagen und Fahrzeuge verantwortlich sind, bei der Wahrnehmung ihrer Sicherheitsverantwortung regelmäßig dahingehend zu überwachen, dass die Betriebssicherheit gewährleistet ist und dass das Sicherheitsniveau trotz Leistungssteigerungen, Kosteneinsparungen und der Einführung neuer Technik mindestens gleich bleibt.
Die Überwachung erfolgt i.d.R. durch Überprüfungen der Unternehmen und sonstige Maßnahmen „vor Ort“. Das Prüfintervall beträgt bei Güterbahnen 4 Jahre, bei Bahnen mit Personenverkehr 2 Jahre. Durch diese Verfahrensweise der kontinuierlichen Vor-Ort-Überwachung wird sichergestellt, dass die Eisenbahnen auch in der Praxis ihrer Sicherheitsverantwortung nachkommen. Prüfgegenstände sind z.B.
Über das Ergebnis wird eine Niederschrift erstellt einschließlich der Protokollierung vorhandener Mängel; ggf. erfolgen mündliche oder schriftliche Anweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit des Bahnbetriebs und bei Gefahr in Verzug sowie deren Durchsetzung mit Zwangsmitteln. Soweit Mängel festgestellt wurden, wird die Beseitigung von der LEA überwacht oder es werden Nachprüfungen durchgeführt.
Neben der Überwachung zählen zu den Aufgaben z.B. auch
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