LEA - Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH

Unternehmen - Leitbild

Aufgabe

Eisenbahnen sind sehr sichere Verkehrsmittel. Aufgabe der LEA ist es, die nichtbundeseigenen Eisenbahnen und Schienenfahrzeughalter in Niedersachsen, die für die vorschriftsgemäße Erstellung, den sicheren Betrieb und die Instandhaltung ihrer Anlagen und Fahrzeuge verantwortlich sind, bei der Wahrnehmung ihrer Sicherheitsverantwortung regelmäßig dahingehend zu überwachen, dass die Betriebssicherheit gewährleistet ist und dass das Sicherheitsniveau trotz Leistungssteigerungen, Kosteneinsparungen und der Einführung neuer Technik mindestens gleich bleibt.

 

Die Überwachung erfolgt i.d.R. durch Überprüfungen der Unternehmen und sonstige Maßnahmen „vor Ort“. Das Prüfintervall beträgt bei Güterbahnen 4 Jahre, bei Bahnen mit Personenverkehr 2 Jahre. Durch diese Verfahrensweise der kontinuierlichen Vor-Ort-Überwachung wird sichergestellt, dass die Eisenbahnen auch in der Praxis ihrer Sicherheitsverantwortung nachkommen. Prüfgegenstände sind z.B.

  • die Sicherheitsorganisation des Eisenbahnunternehmens (z.B. Eigenüberwachung: Werden Mängel von den Verantwortlichen erkannt, richtig beurteilt, fristgerecht und vorschriftengemäß beseitigt bzw. sind bis zur Mängelbeseitigung Übergangsmaßnahmen zur Wahrung der Betriebssicherheit angeordnet und ist die Mängelerfassung und -beseitigung ausreichend dokumentiert)
  • der betriebssichere Zustand der Bahnanlagen, der Fahrzeuge und deren Instandhaltung in den Werkstätten, der maschinen- und elektrotechnischen Anlagen
  • die ordnungsgemäße Durchführung des Betriebes, die Einhaltung der eisenbahnrechtlichen Vorschriften und aufsichtsrechtlichen Anordnungen sowie des Auflagenvollzugs.

Über das Ergebnis wird eine Niederschrift erstellt einschließlich der Protokollierung vorhandener Mängel; ggf. erfolgen mündliche oder schriftliche Anweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit des Bahnbetriebs und bei Gefahr in Verzug sowie deren Durchsetzung mit Zwangsmitteln. Soweit Mängel festgestellt wurden, wird die Beseitigung von der LEA überwacht oder es werden Nachprüfungen durchgeführt.

Neben der Überwachung zählen zu den Aufgaben z.B. auch

  • Abnahmeprüfungen vor Ort (z.B. neuer Bahnanlagen) im Rahmen von Erlaubnisverfahren zur Aufnahme des Betriebs
  • Auswertung von Eisenbahnunfällen
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
  • Mitwirkung an Stilllegungsverfahren oder Verfahren zur Entwidmung von Eisenbahninfrastrukturen im Bereich der NE des öffentlichen Verkehrs
  • fachübergreifende Beratung des Landes und der nachgeordneten Dienststellen und Behörden zu allen Fragen des Eisenbahnwesens
  • fachtechnische und wirtschaftliche Prüfung von Anträgen der Eisenbahnunternehmen auf Zuwendungen aus öffentlichen Haushaltsmitteln des Landes Niedersachsen gemäß Landeshaushaltsordnung, sowie fachtechnische Prüfung der Verwendungsnachweise

 

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